Ratgeber
Stromanbieter wechseln: Schritt für Schritt
Ein Wechsel des Stromanbieters ist einfacher, als viele denken. Sie brauchen nur Ihre letzte Jahresabrechnung und ein paar Minuten Zeit. Der Strom fließt während des Wechsels ohne Unterbrechung weiter, und Kosten entstehen Ihnen dafür nicht.

Schritt 1: Die Unterlagen bereitlegen
Sie brauchen Ihre Zählernummer, Ihren Jahresverbrauch in Kilowattstunden und den Namen Ihres bisherigen Anbieters. Alles steht auf Ihrer letzten Jahresabrechnung. Notieren Sie außerdem, wann Ihr Vertrag endet und welche Kündigungsfrist gilt.
Schritt 2: Tarife vergleichen
Vergleichen Sie Tarife für Ihren Wohnort und Ihren Verbrauch. Achten Sie dabei auf den Gesamtpreis ohne Bonus, eine Laufzeit von etwa einem Jahr und eine Preisgarantie, die auch die Netzentgelte umfasst. So raten es die Verbraucherzentralen. Wie Sie einen Vergleichsrechner richtig einstellen, lesen Sie auf der Seite Stromvergleichsrechner richtig einstellen.
Schritt 3: Den neuen Vertrag abschließen
Den Vertrag schließen Sie online beim neuen Anbieter oder über ein Vergleichsportal ab. Der neue Anbieter muss Ihnen laut Energiewirtschaftsgesetz unverzüglich in Textform bestätigen, ob und ab wann er Sie beliefern kann.
Schritt 4: Den alten Vertrag kündigen
Der neue Anbieter kann die Kündigung für Sie übernehmen. Bei einer Preiserhöhung oder einem auslaufenden Vertrag kündigen Sie besser selbst, rät die Verbraucherzentrale. Dann wissen Sie sicher, dass die Kündigung rechtzeitig ankommt.
In der Grundversorgung können Sie laut § 20 Stromgrundversorgungsverordnung jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen. Die Kündigung muss in Textform erfolgen, eine E-Mail reicht.
Bei einem Sondervertrag gilt die Frist aus Ihrem Vertrag. Sie steht in den Vertragsunterlagen oder auf der Jahresabrechnung.
Schritt 5: Zählerstand notieren
Lesen Sie am Tag des Wechsels den Zählerstand ab und machen Sie ein Foto davon. Mit dem Wert prüfen Sie die Schlussrechnung des alten Anbieters und die erste Abrechnung des neuen.
Wie lange der Wechsel dauert
Das Wechselverfahren darf laut § 20a Energiewirtschaftsgesetz höchstens drei Wochen ab der Anmeldung beim Netzbetreiber dauern, außer Sie haben einen späteren Liefertermin gewählt. Seit dem 1. Januar 2026 muss der technische Vorgang des Wechsels an jedem Werktag innerhalb von 24 Stunden möglich sein. Zusätzliche Kosten dürfen Ihnen dafür nicht entstehen.
Ihr Recht bei einer Preiserhöhung
Erhöht Ihr Anbieter die Preise, muss er Ihnen das als Haushaltskunde mindestens einen Monat vorher mitteilen. Sie dürfen dann laut § 41 Energiewirtschaftsgesetz ohne Einhaltung einer Frist zum Zeitpunkt der Preisänderung kündigen. Eine Gebühr darf der Anbieter dafür nicht verlangen. Ausnahme: Gibt der Anbieter nur eine Änderung der Umsatzsteuer weiter, entfällt dieses Sonderkündigungsrecht.
Häufige Fragen
Muss ich den alten Anbieter selbst kündigen?
Nein, das kann der neue Anbieter übernehmen. Bei Preiserhöhung oder auslaufendem Vertrag ist es sicherer, selbst zu kündigen.
Wie lange dauert ein Wechsel des Stromanbieters?
Höchstens drei Wochen ab der Anmeldung beim Netzbetreiber, sofern Sie keinen späteren Termin gewählt haben.
Kann ich aus der Grundversorgung jederzeit wechseln?
Ja. Der Grundversorgungsvertrag kann mit einer Frist von zwei Wochen in Textform gekündigt werden.
